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Aus Horus-Net Hotspot
Bezahlverfahren
1. Tickets
Für den Zugang zum Hotspot-System benötigen Sie Zugangstickets. Diese erhalten Sie hier Vorort beim Campingplatzbetreiber. Auf diesen Tickets ist der Benutzername und das Passwort vermerkt. Dieses geben
Sie bitte bei jeder Einwahl in der Eingabemaske ein. Die Abrechnung der Tickets erfolgt sekundengenau. D.h. Sie verbrauchen nur Onlinezeit, wenn Sie sich eingeloggt haben. Das System trennt die Verbindung automatisch, bei einer Inaktivität von 5 Minuten. Somit sparen Sie wertvolle Onlinezeit.
2. PayPal
Um mit PayPal zu zahlen, folgen Sie bitte dem Link auf der Loginseite. Sie werden dann auf eine weitere Loginseite geleitet, dort geben Sie Ihr eigens gewählten Benutzernamen und das Passwort ein.
Anschließend klicken Sie auf "Weiter" und folgen den entsprechenden Anweisungen. Der Benutzername und das Passwort bleiben dann für Sie als Account bestehen. Sie können sich dann immer wieder mit Ihren Daten einloggen.
Preisgestaltung
Stundenticket = 1 Stunde --> 3.-€
Tagesticket = 24 Stunden --> 6.-€
Wochendeticket = 72 Stunden --> 16.-€
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Horus-Net GmbH & Co. KG für öffentliche WLAN Dienste
1. Geltung und Gegenstand der AGB
1.1 Die Horus-Net GmbH & Co. KG, Fürstenbergstraße 13, 53424 Remagen („Horus-Net“) bietet ihren Kunden auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) den Zugang zum Internet über ein öffentliches WLAN („HotSpots") an.
1.2 Diese AGB gelten auch, soweit der Kunde Zugangsdaten für die HotSpots von Kooperationspartnern von Horus-Net erwirbt.
1.3 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn Horus-Net ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.4 Horus-Net ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen der AGB gelten für den Kunden nur, soweit der Kunde vor der Nutzung der Dienste von Horus-Net den jeweiligen AGB ausdrücklich zustimmt.
2. Zustandekommen des Vertrages; Vertragslaufzeit
2.1 Das Vertragsverhältnis für die Nutzung des Internetzugangs über HotSpots von Horus-Net kommt zustande, wenn der Kunde sich mit seinen Zugangsdaten über einen HotSpot von Horus-Net registriert und dabei diese AGB akzeptiert. Das Vertragsverhältnis kommt dabei mit jeder erfolgreich hergestellten Verbindung zum Internet zustande und endet jeweils mit dem Ablauf der Registrierung. Die Registrierung läuft ab, wenn das jeweilige Guthaben des Kunden verbraucht ist.
2.2 Horus-Net steht es frei, ein Angebot des Kunden zum Abschluss eines Vertrages abzulehnen.
2.3 Ein Vertragsverhältnis kommt jeweils zwischen Horus-Net und der Person zustande, die den Zugangscode für die HotSpots von Horus-Net erworben hat, es sei denn, dieser hat die Nutzung des HotSpots von Horus-Net nicht zu vertreten.
3. Horus-Net-Dienste
3.1 Horus-Net erbringt ihre Dienste im Rahmen ihrer technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Horus-Net ist befugt, zur Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber dem Kunden Dritte zu beauftragen. Hierdurch kommt kein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Dritten zustande.
3.2 Horus-Net gewährleistet nicht, dass der Zugang zu den Diensten von Horus-Net an jedem HotSpot von Horus-Net jederzeit möglich ist.
3.3 Zeitweilige Störungen der Dienste der Horus-Net können sich aus Gründen höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, behördlichen Maßnahmen, Störungen im Internet sowie Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des von Horus-Net zur Erbringung ihrer Dienste genutzten Telekommunikationsnetzes erforderlich sind, ergeben. Horus-Net wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige Störungen baldmöglichst zu beseitigen bzw. auf deren Beseitigung hinzuwirken.
3.4 Horus-Net weist darauf hin, dass die Datenübertragung zwischen dem WLAN-fähigen Endgerät des Kunden unverschlüsselt erfolgt. Horus-Net kann daher nicht ausschließen, dass sich Dritte unbefugt Zugriff auf die vom Kunden abgerufenen oder versendeten Daten verschaffen.
4. Pflichten des Kunden; Haftungsfreistellung
4.1 Der Kunde verpflichtet sich, den Zugang zu den HotSpots von Horus-Net sowie den darüber ermöglichten Zugang zum Internet nicht in rechtswidriger Weise oder missbräuchlich zu nutzen.
Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,
a)nur telekommunikationsrechtlich zugelassene Endeinrichtungen für die Nutzung des Dienstes von Horus-Net zu verwenden,
b)die Dienste von Horus-Net und die hierzu genutzten Einrichtungen und Telekommunikationsnetze nicht zu stören,
c)die vereinbarte Vergütung für die Leistungen von Horus-Net fristgerecht zu zahlen,
d)die Leistungen von Horus-Net nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere
-keine unaufgeforderten Nachrichten an Dritte zu Werbezwecken zu versenden (Verbot des Spamming),
-nicht zum unbefugten Abruf oder unbefugten Versenden von Daten und/oder Inhalten,
-nicht zum unbefugten Eindringen in Datennetze,
-nicht zur Übermittlung für ausführbare Routinen (z.B. Spyware, Dialer, etc.), die automatisch, unautorisiert und versteckt auf Rechner von anderen Internet-Nutzern übertragen werden,
-nicht zur Versendung von Viren, Trojanern und ähnlichen Dateien,
e)keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten zu verbreiten. Dazu zählen vor allem Informationen, die im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, im Sinne des § 184 StGB pornografisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen,
f)keine Inhalte zu verbreiten, die das Ansehen von Horus-Net schädigen können,
g)die Zugangsdaten zur Nutzung der Dienste von Horus-Net nicht an Dritte weiterzugeben und sie vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen.
4.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Dienste von Horus-Net im eigenen Namen oder im Namen von Horus-Net weiter zu vermarkten oder anderweitig auf geschäftlicher Grundlage anderen Personen zur Verfügung zu stellen.
4.3 Der Kunde wird Horus-Net unverzüglich über Funktionsstörungen der von ihm genutzten Dienste von Horus-Net unterrichten und Horus-Net bei der Feststellung ihrer Ursachen sowie deren Beseitigung in zumutbarem Umfang unterstützen soweit eine Störung der Dienste aus der Sphäre des Kunden in Betracht kommt.
4.4 Der Kunde haftet Horus-Net für Schäden, die durch schuldhafte Verstöße gegen seine sich aus Ziffern 4.1, 4.2 und 4.3 ergebenden Pflichten entstehen und stellt Horus-Net von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde ist insbesondere für sämtliche Inhalte, die er über die HotSpots von Horus-Net abruft oder verbreitet oder in zurechenbarer Weise abrufen oder verbreiten lässt, im Verhältnis zu Horus-Net verantwortlich.
4.5 Verletzt der Kunde seine Pflichten aus dieser Ziffer 4 erheblich und nachhaltig, so ist Horus-Net nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, den Zugang des Kunden zum HotSpot auf Kosten des Kunden zu sperren.
5. Nutzungsvoraussetzungen
5.1 Für die Nutzung der HotSpots von Horus-Net ist ein betriebsbereites Endgerät (z.B. Laptop, Netbook, PDA, IPhone, etc) mit einer WLAN-fähigen Schnittstelle nach IEE 802.11b oder IEEE 802.11g Voraussetzung. Der Computer muss über ein geeignetes Betriebssystem, einen Web-Browser, die aktuelle Treiber-Software der WLAN-Hardware und ein entsprechendes IP-Netzwerkprotokoll verfügen.
5.2 Die Nutzung der HotSpots von Horus-Net setzt ferner voraus, dass der Kunde die erforderlichen Zugangsdaten von Horus-Net oder einem Kooperationspartner von Horus-Net erworben hat.
6. Vergütung
6.1 Der Kunde ist zur Zahlung der Entgelte verpflichtet, die dem Kunden vor der Registrierung für den Dienst von Horus-Net angezeigt und vom Kunden ausgewählt werden („Tarif").
6.2 Die Abrechnung erfolgt mit der im Tarif festgelegten Taktung und/oder für die im Tarif angegebene Nutzungsdauer. Sofern im Tarif nicht anders angegeben, kann der Kunde, der ein Guthaben für einen zeitlich begrenzten Zugang zum Internet über die HotSpots von Horus-Net erworben hat, die Verbindung – und damit die Nutzung dieses Zeitguthabens – jederzeit beenden und die Nutzung jederzeit wieder über einen HotSpot von Horus-Net beginnen.
6.3 Hat der Kunde Einwendungen gegen Forderungen der Horus-Net, sind diese schriftlich bei der auf der Rechnung bezeichneten Anschrift innerhalb von 8 Wochen nach Rechnungszugang geltend zu machen. Erhebt der Kunde innerhalb der Frist keine Einwendung gegen die Forderung der Horus-Net, so gilt die Rechnung insoweit als vom Kunden genehmigt.
6.4 Die Zahlungspflicht für Entgelte der Horus-Net besteht auch für Rechnungsbeträge, die durch befugte oder unbefugte Nutzung des Kundenanschlusses durch Dritte entstanden sind, es sei denn, der Kunde hat die Nutzung nicht zu vertreten. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er die Nutzung nicht zu vertreten hat.
6.5 Gegen Forderungen von Horus-Net kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
7. Haftung
7.1 Horus-Net haftet bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für nicht vorsätzlich verursachte Vermögensschäden nur bis zu einem Betrag von € 12.500,00 je Nutzer. Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist die Haftung auf € 10.000.000,00 je schadensverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, diese Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
7.2 Im Übrigen haftet Horus-Net für Sach- und Vermögensschäden nicht, sofern diese von Horus-Net, einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einfach fahrlässig verursacht wurden. Im Falle der schuldhaften Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung der Horus-Net, deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf solche Schäden begrenzt, die typischerweise entstehen und die für Horus-Net im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren, sofern die Verletzung der vertragswesentlichen Pflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgte. Die Haftung ist in diesem Falle auf € 12.500,00 begrenzt.
7.3 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
8. Gerichtsstand und anwendbares Recht
8.1 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz von Horus-Net, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Horus-Net kann ihre Ansprüche jedoch auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt.
8.2 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Horus-Net und dem Kunden gilt ausschließlich das inländische Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9. Sonstige Bedingungen
9.1 Der Kunde ist zur Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Horus-Net berechtigt.


